Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CheersMates GbR – RENTTHEPARTY GIESSEN
Stand: 20. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die über die Website www.renttheparty-giessen.de zwischen dem Kunden und
CheersMates GbR
handelnd unter RENTTHEPARTY GIESSEN
Lessingstraße 5
35423 Lich
Deutschland
E-Mail: kontakt@cheers-mates.de
– nachfolgend „Vermieter“ genannt – geschlossen werden.
Die AGB gelten insbesondere für die Vermietung von Event-, Getränke-, Ausschank-, Cocktail- und Partyequipment sowie für über die Website angebotene Bundles, Verbrauchsartikel, Gutscheine und sonstige Leistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietgegenstände, Bundles, Verbrauchsartikel, Gutscheine und sonstigen Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters dar.
Der Kunde kann die gewünschten Artikel auswählen, bei Mietgegenständen den vorgesehenen Mietzeitraum bestimmen und die Artikel in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
Durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb aufgeführten Leistungen ab.
Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Eine reine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Buchungs- oder Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter das Angebot durch eine ausdrückliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
Maßgeblich für Art und Umfang des Vertrags sind die Buchungs- oder Auftragsbestätigung, die darin bezeichneten Mietgegenstände beziehungsweise sonstigen Artikel, das vereinbarte Zubehör, der Mietzeitraum sowie gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Einbeziehung und Speicherung der AGB
Vor Abgabe seiner Bestellung wird der Kunde auf diese AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese einzusehen und zu speichern.
Der Kunde bestätigt vor Abgabe der Bestellung die Einbeziehung der AGB.
Die für den Vertrag maßgebliche Fassung der AGB wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt oder auf andere gesetzlich zulässige Weise zugänglich gemacht.
§ 4 Mietgegenstand und Mietdauer
Gegenstand der Vermietung sind die in der jeweiligen Produktbeschreibung und Buchungsbestätigung bezeichneten Mietgegenstände einschließlich des dort ausdrücklich genannten Zubehörs.
Der vereinbarte Mietzeitraum sowie Abhol- und Rückgabezeitpunkt ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Bei Selbstabholung beginnt die tatsächliche Gebrauchsüberlassung mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Kunden. Bei Lieferung beginnt sie mit der Übergabe am vereinbarten Lieferort.
Die auf der Website angezeigte Anzahl der Miettage ist für die Berechnung des Mietpreises maßgeblich, soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Eine Verlängerung des vereinbarten Mietzeitraums ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums wird widersprochen.
§ 5 Mietpreise, Bundle-Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website und im Warenkorb angegebenen Preise.
Bei mehrtägiger Vermietung richtet sich der Gesamtmietpreis nach der im Bestellprozess dargestellten Preisberechnung. Soweit für weitere Miettage abweichende Preise gelten, werden diese vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
Bei Bundles kann der Gesamtpreis sowohl Mietgegenstände als auch zum Verbrauch oder dauerhaften Verbleib beim Kunden bestimmte Artikel enthalten. Die jeweils enthaltenen Bestandteile ergeben sich aus der Bundle-Beschreibung und der Buchungsbestätigung.
Soweit die CheersMates GbR die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
Zusätzliche Kosten, insbesondere für Lieferung, Abholung oder ausdrücklich gebuchte Zusatzleistungen, werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Mietpreis beziehungsweise Kaufpreis sowie Kaution, Lieferkosten und sonstige Zusatzleistungen sind zu dem während des Bestellvorgangs oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Kaution
Für Mietgegenstände kann eine Kaution verlangt werden. Die Höhe der jeweiligen Kaution wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche des Vermieters aus dem jeweiligen Mietverhältnis. Die Zahlung einer Kaution begrenzt eine etwaige Haftung des Kunden nicht auf die Höhe der Kaution.
Nach Rückgabe werden Mietgegenstand und Zubehör auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen geprüft.
Bestehen keine fälligen Ansprüche gegen den Kunden, wird die Kaution nach Abschluss der Prüfung unverzüglich zurückerstattet.
Bestehen fällige und berechtigte Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen vom Kunden zu vertretender Beschädigungen, Verlusts, fehlenden Zubehörs, außergewöhnlicher Verschmutzung oder verspäteter Rückgabe, können diese mit dem Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Kaution verrechnet werden.
Übersteigt die Kaution die berechtigten Ansprüche des Vermieters, wird der verbleibende Betrag unverzüglich zurückerstattet.
Ist zur Beurteilung eines Schadens eine technische Prüfung oder die Einholung eines Reparaturangebots erforderlich, kann ein zur Sicherung des voraussichtlichen Anspruchs angemessener Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten werden. Der Kunde wird hierüber informiert.
Normale Gebrauchsspuren, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, berechtigen nicht zum Einbehalt der Kaution.
§ 7 Übergabe, Selbstabholung und Lieferung
Die Übergabe erfolgt entsprechend der Buchung durch Selbstabholung oder vereinbarte Lieferung.
Ort, Datum und gegebenenfalls Uhrzeit oder Zeitfenster ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Bei vereinbarter Lieferung hat der Kunde sicherzustellen, dass die Übergabe am vereinbarten Ort möglich ist und eine zur Entgegennahme berechtigte Person anwesend ist.
Scheitert eine vereinbarte Lieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands, kann der Vermieter Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen verlangen.
Bei Selbstabholung ist der Kunde für einen für den jeweiligen Mietgegenstand geeigneten und sicheren Transport verantwortlich.
Vom Vermieter mitgeteilte Transport-, Lagerungs-, Anschluss-, Aufstell- und Sicherheitshinweise sind zu beachten.
§ 8 Zustand bei Übergabe
Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
Der Zustand des Mietgegenstands sowie bereits vorhandene Gebrauchsspuren oder Beschädigungen können bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll, durch Fotografien oder auf sonstige geeignete Weise dokumentiert werden.
Der Kunde wird gebeten, erkennbare Schäden, fehlendes Zubehör oder Funktionsstörungen möglichst unmittelbar nach der Übergabe mitzuteilen.
Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
§ 9 Nutzung und Sorgfaltspflichten
Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Produktbeschreibung sowie den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und insbesondere vor unsachgemäßer Verwendung, Beschädigung, Diebstahl, unbefugtem Zugriff und ungeeigneten Witterungsbedingungen zu schützen.
Elektrische Geräte dürfen ausschließlich an geeigneten und technisch ordnungsgemäßen Stromanschlüssen betrieben werden.
Veränderungen, Umbauten, technische Eingriffe oder eigenmächtige Reparaturversuche sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Die Nutzung durch Gäste, Familienangehörige, Mitarbeiter oder sonstige Teilnehmer einer Veranstaltung ist zulässig. Der Kunde hat im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände bestimmungsgemäß verwendet werden.
Eine Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
§ 10 Technische Störungen und Mängel
Treten während der Mietzeit ein technischer Defekt, eine Beschädigung oder eine sonstige Störung auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Besteht durch eine weitere Verwendung die Gefahr einer Vergrößerung des Schadens oder einer Gefährdung von Personen oder Sachen, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.
Reparaturen oder technische Eingriffe dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
Soweit möglich und zumutbar, kann der Vermieter einen Mangel beseitigen oder einen geeigneten Ersatzgegenstand bereitstellen.
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Beschädigung
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er zu vertreten hat.
Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die ausschließlich durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Kunde nicht.
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung kann der Vermieter die erforderlichen und angemessenen Kosten der Wiederherstellung verlangen.
Bei der Schadensberechnung werden, soweit rechtlich erforderlich, insbesondere Alter, Zustand, bereits vorhandene Abnutzung sowie eine etwaige Wertverbesserung des Mietgegenstands berücksichtigt.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Verlust und Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstands oder von Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl ist der Vorfall, soweit nach den Umständen zumutbar, unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde hat dem Vermieter die für die Schadensbearbeitung erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen.
Soweit der Kunde den Verlust oder Diebstahl zu vertreten hat, richtet sich seine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens ist insbesondere der Wert des Mietgegenstands zum Schadenszeitpunkt zu berücksichtigen.
§ 13 Reinigung
Der Mietgegenstand ist in dem für den jeweiligen Artikel vorgesehenen Rückgabezustand zurückzugeben.
Normale, bei vertragsgemäßer Nutzung unvermeidbare Verschmutzungen stellen keinen Schaden dar.
Entsteht aufgrund einer über die gewöhnliche vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden Verschmutzung ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten verlangen.
Wurde für einen bestimmten und klar bezeichneten Fall vor Vertragsschluss eine konkrete Reinigungspauschale vereinbart und dem Kunden angezeigt, gilt die entsprechende Vereinbarung.
§ 14 Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums vollständig und spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.
Sämtliches überlassenes Zubehör ist zusammen mit dem Mietgegenstand zurückzugeben.
Ort, Datum und gegebenenfalls Uhrzeit oder Zeitfenster der Rückgabe ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Zustand bei Rückgabe kann in einem Rückgabeprotokoll, durch Fotografien oder auf sonstige geeignete Weise dokumentiert werden.
§ 15 Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nach Beendigung des vereinbarten Mietzeitraums nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Weitergehende nachgewiesene Schäden können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
Dies kann insbesondere Schäden umfassen, die dadurch entstehen, dass eine bereits vereinbarte Anschlussvermietung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Rückgabe nicht durchgeführt werden kann.
§ 16 Nichtabholung und persönliche Verhinderung
Kann der Kunde einen Mietgegenstand aus einem ausschließlich in seinem persönlichen oder betrieblichen Bereich liegenden Grund nicht abholen, entgegennehmen oder nutzen, entfällt die vereinbarte Zahlungspflicht hierdurch grundsätzlich nicht.
Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Vermietung oder sonstige Verwertung erzielt.
Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt.
Diese Regelung entspricht im Kern § 537 BGB.
§ 17 Freiwillige Stornierung und Umbuchung
Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses nicht mehr ausgeübt werden kann, besteht kein darüber hinausgehendes allgemeines vertragliches Recht auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung, sofern bei der jeweiligen Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der Vermieter kann einer Stornierung oder Umbuchung freiwillig zustimmen.
Etwaige Bedingungen oder Kosten einer freiwilligen Stornierung oder Umbuchung werden dem Kunden vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mitgeteilt.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder erlischt.
Die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei Verträgen, bei denen die Frist mit Vertragsschluss beginnt, bestimmt § 355 BGB diesen Zeitpunkt entsprechend.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt der Vermieter auf der Website eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
Der Verbraucher kann seinen Widerruf auch auf andere gesetzlich zulässige Weise eindeutig erklären und ist nicht verpflichtet, ausschließlich die elektronische Widerrufsfunktion oder ein Muster-Widerrufsformular zu verwenden.
Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
§ 19 Nichtverfügbarkeit
Kann ein verbindlich gebuchter Mietgegenstand aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstands, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund eines kurzfristigen technischen Defekts oder einer Beschädigung durch einen vorherigen Kunden, nicht zur Verfügung gestellt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Soweit möglich, kann dem Kunden ein vergleichbarer Ersatzgegenstand angeboten werden.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen abweichenden Ersatzgegenstand anzunehmen.
Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und wird kein Ersatz vereinbart, werden bereits erhaltene Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung unverzüglich zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 20 Verbrauchsartikel und Bundles
Soweit ein Bundle neben Mietgegenständen auch Verbrauchsartikel, insbesondere Getränke oder Cocktails, enthält, werden diese Bestandteile mit Übergabe entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung zum Verbrauch beziehungsweise dauerhaften Verbleib beim Kunden überlassen.
Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und sind nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums einschließlich des überlassenen Zubehörs zurückzugeben.
Für die einzelnen Bestandteile eines Bundles gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Regelungen dieser AGB.
§ 21 Gutscheine
Über RenttheParty Gießen erworbene Wertgutscheine können für die entsprechend den jeweiligen Gutscheinbedingungen verfügbaren Leistungen eingesetzt werden.
Der Gutscheinwert entspricht dem beim Erwerb ausgewählten und bezahlten Betrag.
Eine Teileinlösung ist möglich, soweit dies technisch angeboten wird. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt erhalten.
Eine Auszahlung des Gutscheinwerts in Bargeld ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt wurden.
Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen, soweit keine für den Kunden günstigere längere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
Ein beim Onlineerwerb bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
§ 22 Jugendschutz und alkoholische Getränke
CheersMates GbR – RenttheParty Gießen verkauft und übergibt alkoholische Getränke im Rahmen des eigenen Angebots ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt als freiwillige Verkaufs- und Abgabebeschränkung auch für alkoholische Getränke, für die das Jugendschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine niedrigere Altersgrenze vorsieht. § 9 JuSchG unterscheidet gesetzlich insbesondere